An alle Mieterinnen und Mieter der Freiburger Stadtbauwohnungen in der Richthofen- und Boelckestraße im Quartier Unterwiehre "westlich der Merzhauser Straße",

im Herbst dieses Jahres soll das neue Sozialbonussystem (FSB 2030) in Kraft treten. Das heißt, dass die Stadtbaumieten auf höchstens 30% Prozent des Einkommens limitiert werden.

Wer in diesen Tagen ein Schreiben mit Ankündigung zu einer Mieterhöhung ab dem 1. November 2020 erhält, wird im selbigen Schreiben auch darüber informiert, wie man diese Mieterhöhung abwenden kann.
Hier die Voraussetzungen: Es muss ein Wohngeldantrag beim städtischen Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg, E-Mail: alw stadt.freiburg.de, Tel.: 0761 / 201-5301 oder -5302 ) gestellt und der darauf vom Amt erhaltene Bescheid oder im Falle bereits bestehender Wohngeld-Bescheide, dieser als Kopie bei der Stadtbau eingereicht werden. Der Bescheid gilt als Nachweise der Einkommensverhältnisse.

Mieterinnen und Mieter, die aktuell Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (ALG I / ALG II) erhalten, sind von der neuen Regelung nicht betroffen, da ihnen die Mietkosten bereits erstattet werden.

Die Zielgruppe des Sozialbonussystems sind, nach eigener Aussage der fsb, alle Mieterinnen und Mieter mit selbsterwirtschaftetem Einkommen. Mieterinnen und Mieter welche bereits aktuell mehr als 30% ihres Einkommens für die Kaltmiete aufwenden müssen, trifft daraufhin keine weitere Mieterhöhung. Auch alle Mieterinnen und Mieter, welche durch die kommende Mieterhöhung über die 30%-Marke kommen würden, bleiben dadurch bei einem Mietniveau das die Mietpreisgrenze einhält.

Bei Fragen zum Verfahren gibt es auch ein Erklärvideo

Hier geht es direkt zur Website fsb-Sozialbonus mit allen Infomationen und den Flyern in verschiedenen Sprachen.