Gleich zuerst der wichtigste Punkt aufgrund dessen es diesen Artikel überhaupt gibt: Im Falle der Ausfahrt aus einer Spielstraße wieder in den normalen Verkehrsbereich ist zu beachten, dass die -rechts vor links Regelung- nicht besteht!

Auch für Fahrradfahrer, die aus einer Spielstraße kommend eine Kreuzung überqueren, ist dieser Punkt wichtig.

Es gilt: "Fußgänger haben in Spielstraßen prinzipiell das Recht auf Vorfahrt gegenüber Radfahrern, Autos oder sonstigen Fahrzeugen. Gemäß § 10 StVO müssen Sie bei der Ausfahrt aus einer Spielstraße den Autofahrern auf der regulären Straße Vorfahrt gewähren – andernfalls drohen 35 € Strafgeld."

Hier geht es zu einer Website "Sonderzone Spielstraße: Regeln für Kinder und Erwachsene" die es ausführlich erklärt.