Seit der Stadtteilbegehung am 13.07.2021 zur Bewertung der Gehwegsituation in der Unterwiehre „westlich der Merzhauser Straße“ - damals mit Verantwortlichen aus der Freiburger Stadtverwaltung, Gemeinderät*innen, Vertreter*innen der Freiburger Abfallwirtschaft, der Feuerwehr, Rettungsdienste und vielen interessierten Bewohner*innen - ist etwas Zeit vergangen. Zeit, die die Arbeitsgemeinschaft „freie Gehwege im Quartier“ (ehemals AG „Parken im Quartier“) produktiv nutzen konnte und gemeinsam mit dem Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg sowie einem externen Büro für Verkehrsplanung viele Ideen zur Verbesserung hin- und herdenken konnte.

Heute möchten wir gerne über den Fortschritt der letzten Monate berichten:

Doch vorab: Worum geht es unserer Arbeitsgruppe nochmal?
Wir haben uns das Ziel gesetzt, die Gehwege wieder für die nutzbar zu machen, für die sie einmal angelegt wurden: Die Fußgängerinnen und Fußgänger.
Insbesondere unseren vielen Kindern im Quartier möchten wir einen sicheren Weg zur Schule und zum Spielplatz ermöglichen. Für Menschen mit Behinderung, die auf Rollatoren oder Rollstühlen angewiesen sind, möchten wir Sicherheit und Barrierefreiheit gewährleisten. Weiterhin gilt es Eltern mit Kinderwägen den Slalom zwischen halb auf dem Gehweg parkenden Autos und/oder (Lasten-)Rädern und Ausweichmanövern über hohe Bordsteine auf die Straßen zu ersparen, weil der verbleibende Raum kein Weiterkommen ermöglicht.

Hinzugekommen sind im Zuge der Berichtserstattung über die Stadtteilbegehung durch den Artikel der Badischen Zeitung am 15. Juli 2021 auch noch Hinweise von Fahrradfahrer*innen, die sich über vermehrte Unsicherheit aufgrund der engen Fahrbahnen und der erhöhten sowie in vielen Fällen auch zu hohen Geschwindigkeiten und nicht immer defensiven Fahrweisen von Autofahrer*innen im Wohngebiet beklagen.
Gleichzeitig war es auch für die Autobesitzer im Quartier nicht immer auf allen Straßen(seiten) klar: Darf ich hier eigentlich parken? Oder droht mir womöglich ein „Knöllchen“?

Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es vor allem Klarheit für alle Beteiligten:

• Wo können die Fußgängerinnen und Fußgänger sicher die Straße überqueren (zukünftig an den Überquerungspunkten mit verbesserter Einsicht auf die Straße).
• Wo parken die (Lasten-)Fahrräder (demnächst bitte an den Parkinseln rund um die Kreuzungen statt auf dem Gehweg)
• Wo parken die Autos (in den bald aufgezeichneten Markierungen)

Durch die aufgelockerte Parkplatzmarkierung bleibt zudem hoffentlich in Zukunft auch auf der Straße genug Platz für ein entspanntes Miteinander von Rad und Auto.

Für interessierte Bewohner*innen gibt es nun die Möglichkeit, dieses Ergebnis schon jetzt auf dem Papier anzuschauen, der Übersichtsplan des neu geoordneten Stadtteils hängt im Quartiersbüro Unterwiehre aus.

Bevor die Realisierung starten kann, braucht es neben dem letzten Feinschliff nur noch eins: gutes Wetter – die Bauarbeiten können erst bei stabilen Plusgraden starten. Auf die freuen wir uns dieses Jahr nun doppelt!

Und damit uns die Arbeit nicht ausgeht, bleiben wir dran! Denn weitere Wünsche, wie z. B. abgeflachte Bordsteine in den Kreuzungsbereichen, vor Hauseingängen oder die beidseitige Asphaltierung der Fußwege unter der Eisenbahnbrücke können nach letzter Rücksprache erst mit dem neuen Doppelhaushalt diskutiert werden.

Wer von euch und Ihnen Interesse hat, in diesem Punkt das Quartier mitzugestalten, ist herzlich eingeladen und kann sich gerne an Ingo Heckwolf im Quartiersbüro Unterwiehre wenden.

Hinweis zum Thema: Spielstraße und Straßenverkehrsordnung (StVO):

Das Verkehrsschild 3.251, dass den Anfang einer Spielstraße markiert, listet bei der StVO insgesamt fünf Regeln auf:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Grundsätzlich zählt laut StVO alles als Fahrzeugverkehr, was Räder hat. Demnach betrifft die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen nicht nur Pkws, sondern auch Fahrräder, Motorräder, E-Bikes, E-Roller und E-Scooter in Deutschland.
Dabei bedeutet „Schritttempo“ tatsächlich: Nicht schneller als 7 km/h fahren!

Solche Fahrgeschwindigkeiten sind so niedrig, dass sie ein normales Tachometer gar nicht erfassen kann. Deshalb empfiehlt sich für Autofahrer, das Fahrzeug einfach im ersten Gang ohne Gas rollen zu lassen. Spielstraßen dürfen Sie also nicht mit Fußgängerzonen verwechseln, in denen lediglich ein Tempolimit von 30 km/h herrscht.

Darüber hinaus dürfen Sie andere Autos in einer Spielstraße nicht überholen. Ebenso haben Sie die Pflicht, anzuhalten und zu warten, wenn Fußgänger die Fahrbahn blockieren. Insgesamt ist in verkehrsberuhigten Bereichen also Geduld gefragt.

Auch Fahrradfahrer dürfen nicht zu schnell fahren, um etwaige Zusammenstöße mit den spielenden Kindern zu vermeiden.
Im Zweifelsfall steigen Sie am besten ab und schieben Ihr Rad.

Wichtig ist aber vor allem das Verkehrsschild 3.252 welches die Straßenverkehrsregel am Ende einer Spielstraße darstellt:

Nach §10 StVO: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine „normale“ Straße einfährt, muss immer die Vorfahrt gewähren.

Im Falle der Langemarckstraße bedeutet dies: Alle aus der Spielstraße kommenden haben keine Vorfahrt zu dem auf der Admiral-Spee-Straße fahrenden Verkehr!

Grundsätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr gegenseitige Rücksicht und ständige Vorsicht.