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Klagen gegen LBBW-MieterInnen!

Dienstag 29. November 2011, von Karin Jehle

Auch die LBBW versucht ihr Stück vom Gentrifizierungskuchen abzubekommen. Der Ausgang des ersten Gerichtsverfahrens ist noch offen.

Kurz bevor die LBBW ihre Häuser im Quartier verkaufen muss, versucht sie flächendeckend noch die Mieten anzuheben. Vielleicht, um einen höheren Preis beim anstehenden Verkauf zu erzielen? Ab dem ersten September sollten viele MieterInnen zum Teil saftigen Mieterhöhungen zustimmen. In den Anschreiben wurden manch abstruse Zuschläge nach Mietspiegel erhoben, von denen die LBBW einige nach ersten Widersprüchen auch gleich wieder zurücknahm. So sollten vier Prozent Zuschlag für einen „gut nutzbaren Balkon“ bezahlt werden. Wer die Balkone kennt, kann hier nur den Kopf schütteln. Nicht minder sonderbar ist die gleichzeitige Berechnung eines Zuschlags für Isolierverglasung und eines Abschlags für Verbundfenster. Die Heizwärme entschwindet aus dem Verbundfenster, auch wenn sich im gleichen Zimmer Fenster mit Isolierverglasung befinden. Erhöhte Heizkosten sind die Folge.

Einen auch eher fragwürdigen Zuschlag von immerhin zehn Prozent sollen die MieterInnen für das Merkmal „Spielstraße“ berappen. Ein Schild und zwei Poller sind in der Langemarckstraße wohl vorhanden. Doch lädt die Straße Kinder zum Spielen ein? Ist es verantwortlich, Kinder hier spielen zu lassen? Die permanent zugeparkte Langemarckstraße ist die Durchfahrtstrecke für Radler Richtung Vauban und St. Georgen und der Autoverkehr ist hier weder langsam noch selten. Hier urteilen jedoch etliche Freiburger RichterInnen nach dem Motto „Schild ist Schild“ und auf Anraten des Mietervereins akzeptierten die jetzt verklagten MieterInnen diesen Zuschlag - nicht zuletzt, um ein Entgegenkommen zu signalisieren.

Trotzdem klagte die LBBW auf das jetzt noch einzig übrig gebliebene strittige Merkmal „sehr geringer Lärmpegel“. Sieben Prozent sind dafür zu veranschlagen. Laut Mietspiegel trifft dieses Merkmal auf die leisesten 20 Prozent der Wohnungen in Freiburg zu. Bei einer Wohnung, die gerade einmal 150 Meter von deram stärksten befahrenen Freiburger Bahnstrecke entfernt liegt, kann dies wohl kaum der Fall sein. Vor Gericht kam eine Lärmkarte der Deutschen Bahn zum Einsatz, die deutlich zeigte, dass die LBBW-Häuser alle im hellroten Bereich von 55 bis 60 Dezibel liegen. Zu einem sofortigen Beschluss konnte sich der Richter dennoch nicht durchringen, bemerkte aber treffend, dass er daran zweifle, ob es tatsächlich im Sinne des Mietspiegels sei, zu dem Merkmal „Spielstraße“, das ja ohnehin eine gewisse Ruhe wegen geringen Verkehrsaufkommens beinhalte, noch mal einen Zuschlag für „sehr geringen Lärmpegel“ zu erheben. Das sei doch „doppelt gemoppelt“.

Einen Beschluss gab es bei der ersten Verhandlung nicht. Wie das Verfahren letztendlich ausgeht, war bis Redaktionsschluss noch nicht klar. Aber klar ist, dass sich ein Widerstand gegen Mieterhöhungen lohnt. Die Unterstützung der zahlreich erschienenen NachbarInnen beeindruckte zumindest die LBBW-Anwältin. Vielleicht vergeht auch der LBBW der Appetit auf weitere Mietklagen.

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